Hotelreglement des Luxushotels Uroczyska Siedmiu Stawów
Basierend auf dem Amtsblatt von 2006 Nr. 22 Punkt 169, um die Ordnung und Sicherheit der Hotelgäste und ihres Eigentums zu gewährleisten, wird Folgendes angeordnet: Dieses Reglement wird erlassen, um die Ordnung und Sicherheit der Gäste des Luxushotels Uroczysko Siedmiu Stawów und ihres Eigentums zu gewährleisten. Das Reglement legt auch die Regeln für die Nutzung der Wohnräume des Hotels fest. Dieses Reglement ist für alle im oben genannten Hotel übernachtenden Personen verbindlich. Zimmer im Hotel werden tageweise vermietet. Der Hoteltag beginnt um 14.00 Uhr, endet um 12.00 Uhr am nächsten Tag. Bei der Anmietung eines Hotelzimmers gibt der Hotelgast die Dauer seines Aufenthalts an, mangels einer solchen Angabe wird davon ausgegangen, dass das Zimmer für einen Tag gemietet wurde. Den Wunsch, den Aufenthalt über den am Anreisetag angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, muss der Hotelgast bis 10,00 Uhr am Tag des Ablaufs der Zimmermiete an der Rezeption melden, womit das Hotel jedoch nicht verpflichtet ist. Eine Verlängerung der Zimmermiete kann das Hotel bei Nichtverfügbarkeit nicht in Betracht ziehen. Das Hotel kann die Aufnahme eines Hotelgastes verweigern, der bei dem vorangegangenen Aufenthalt grob gegen die Vorschriften verstoßen hat. Der Hotelgast hat keinen Anspruch auf Weitergabe des von ihm überlassenen Zimmers an andere Personen, auch wenn der Zeitraum, für den er den Aufenthaltspreis entrichtet hat, noch nicht abgelaufen ist. Personen, die nicht im Hotel eingecheckt sind, können nicht im Hotelzimmer übernachten von 22.00 bis 7.00 Uhr am nächsten Tag. Im Hotel ist Nachtruhe zu wahren von 22.00 bis 7.00 Uhr am nächsten Tag. Gästen, die betrunken sind oder die Ruhe anderer stören, wird der Zutritt verweigert (Art. 51 qm). Das Hotel bietet Dienstleistungen entsprechend seiner Kategorie und seinem Standard an. Im Falle von Vorbehalten bezüglich der Qualität der erbrachten Dienstleistungen wird der Hotelgast gebeten, diese an der Rezeption zu melden, damit das Hotel umgehend reagieren kann. Das Hotel ist verpflichtet: Ein sicherer Aufenthalt, einschließlich der Sicherheit der Wahrung der Vertraulichkeit von Informationen über den Gast, Professioneller und zuvorkommender Service im Rahmen aller im Hotel erbrachten Dienstleistungen, Zimmerreinigung und Durchführung notwendiger Reparaturen von Geräten während der Abwesenheit des Gastes und in seiner Anwesenheit nur, wenn er einen solchen Wunsch äußert, Technisch effizienter Service. Bei nicht behebbaren Mängeln wird sich das Hotel bemühen, das Zimmer auszutauschen oder die Unannehmlichkeiten anderweitig zu mindern. Das Hotel ist verpflichtet, dem Hotelgast folgende Dienstleistungen kostenlos zur Verfügung zu stellen: Kaution – im Zimmersafe, Weckruf zu einer bestimmten Zeit, Gepäckaufbewahrung (das Hotel kann die Annahme einer Bestellung zur Gepäckaufbewahrung an anderen Daten als dem Aufenthaltsdatum des Gastes und für Gegenstände, die nicht die Eigenschaften von persönlichem Gepäck haben, verweigern). Die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die von Personen, die die Hoteldienstleistungen in Anspruch nehmen, mitgebracht werden, richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Haftung des Hotels für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, Geld, Wertpapieren und Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert ist erheblich eingeschränkt. Bei jedem Verlassen des Hotels sollte der Gast prüfen, ob die Tür geschlossen ist. Aufgrund der Anforderungen des Brandschutzes ist es nicht gestattet, mit Strom betriebene Geräte, z.B. Heizgeräte, Heizungen, in Hotelzimmern zu verwenden. Die Regelung gilt nicht für Ladegeräte, Laptops, Konsolen und Bügeleisen im Zimmer. Wenn Sie einen Brand bemerken, informieren Sie nach Möglichkeit das Hotelpersonal über die Gefahr und begeben Sie sich zum Ausgang in Richtung Evakuierung. Die Verantwortung für die Evakuierung des Gebäudes bis zum Eintreffen der Feuerwehr liegt beim Hotelpersonal. Der Hotelgast haftet finanziell für Schäden oder Zerstörung der Hotelausstattung und technischen Geräte, die vorsätzlich oder unabsichtlich durch sein Verschulden oder das Verschulden der Besucher verursacht werden. (Art. 415 BGB). Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs eines Gastes. Der Hotelgast nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Parkplatz auf dem Hotelgelände um einen gebührenpflichtigen Parkplatz (30 PLN/Tag) handelt, der unbewacht und teilweise überwacht ist. Vom Gast hinterlassene Gegenstände werden an die angegebene Adresse zurückgesandt. Fehlt eine solche Weisung, erfolgt eine Aufbewahrung von drei Monaten. Der Aufenthalt von Tieren im Hotel ist nur in den dafür vorgesehenen Zimmern und nach gesonderter Regelung möglich. In allen Zimmern ist das Rauchen strengstens untersagt. Für das Rauchen in den Zimmern wird eine Gebühr von 1.500 PLN pro Tag erhoben. Es ist verboten, Hotelhandtücher aus den Zimmern mit ins SPA zu nehmen, mit Ausnahme der für diesen Zweck vorgesehenen Handtücher. Hotelgäste nutzen den Hotelpool auf eigene Gefahr. Für den Aufenthalt im Poolbereich außerhalb der Öffnungszeiten wird eine Strafe in Höhe von 2.000 PLN pro Stunde erhoben. Das Hotel ist mit solchen zusätzlichen Attraktionen wie dem Aufstellen von Laternen, Feuerwerk, Feuershow und Lichtertanz (Tanz aller Gäste nach Einbruch der Dunkelheit mit brennenden Kerzen) nicht einverstanden. Für einen Verstoß gegen das Verbot wird eine Gebühr von 5.000 PLN erhoben. Beim Check-in leistet das Hotel eine Garantie in Höhe von 150 PLN für die während des Aufenthalts genutzten Dienstleistungen und Produkte. Ein Hotelangestellter kann eine Person, die sich nicht an die Vorschriften hält, aus dem Hotel verweisen. In einer solchen Situation gibt es keine Rückerstattung für nicht genutzte und bezahlte Aufenthalte. Hotel Management